Das Alkoholverbot soll zwischen 21 Uhr bis 5 Uhr für drei Monate ausgesprochen werden. Es soll die Sanderstraße und die angrenzenden Gassen und Straßenzüge betreffen. Auf Grund der aktuellen Verordnungen, dass Schankwirtschaften, Bars und Clubs geschlossen werden, wird sich die Situation etwas beruhigen. Allerdings können Feierwillige sich trotzdem mit mitgebrachten alkoholischen Getränken in der Sanderstraße oder anderen Straßen in der Innenstadt aufhalten.
Bedingt durch die pandemische Lage scheint es einen Nachholbedarf beim Feiern zu geben. Anfangs ging man davon aus, dass sich in den Wintermonaten der Aufenthalt der Menschen im öffentlichen Raum nachts reduzieren wird. Dies ist jedoch nicht der Fall. Feierwillige halten sich in der Sanderstraße außerhalb der gastronomischen Betriebe auf und konsumieren große Mengen (hochprozentigen) Alkohol, der teilweise auch in 1 – 2 Liter Flaschen mitgeführt wird. Dies führt zum einen zu Lärmbelästigungen, es kommt zu Gewaltausübungen mit Verletzungen und zum anderen verrichten alkoholisierte Feiernde ihre Notdurft vor Hauseingängen und Geschäften und/oder müssen sich übergeben.
Zusätzlich müssen allerdings auch langfristige Maßnahmen umgesetzt werden. Ein entsprechendes Konzept ist aktuell in der Entstehung. Ebenso sollte das Projekt „Mindzone“ der Caritas mit einbezogen werden. Das Projekt ist eine aufsuchende Beratung in den Partylocations, um die Feiernden im Umgang mit z.B. Alkoholkonsum zu sensibilisieren.
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