Pressemitteilung Gerechte Beteiligung des Bürgerbegehrens an den Werbekosten für das Ratsbegehren

Pressemitteilung

In der Stadtratssitzung vom 05. Mai 2022 hat das Bündnis „besser leben im Bischofshut“ dem Bürgerbegehren ein Ratsbegehren entgegengestellt. Das Ratsbegehren wurde mehrheitlich beschlossen sowie die Bereitstellung von 22.000 € für Werbekosten.

 

„Wenn städtische Gelder für Werbung für das Ratsbegehren verwendet werden, muss das Bürgerbegehren gleichermaßen berücksichtigt werden. Wir fragen uns wie die praktische Umsetzung bei Flyern, Plakaten oder Veranstaltungen aussehen soll. Ich stelle mir das wirklich schwierig vor, dass keine Benachteiligung und/oder Ungleichbehandlung geschieht“, erklärt Fraktionsvorsitzender Wolfgang Roth. 

Laut Gemeindeordnung Art. 18 a Abs. 15 GO und Art. 25 a Abs 14 LKrO ist eine objektive Information der Bürger vor einem Bürgerentscheid sicherzustellen. „Die im Gemeinderat und die von den Vertretern des Bürgerbegehrens vertretenen Auffassungen zum Gegenstand des Bürgerentscheids dürfen in Veröffentlichungen und Veranstaltungen der Gemeinde nur in gleichem Umfang dargestellt werden. Zur Information der Bürger werden von der Gemeinde den Beteiligten die gleichen Möglichkeiten wie bei den Gemeinderatswahlen eröffnet.“ Daraus leitet sich ab, wenn die Gemeinde beispielsweise einen Flyer erstellt und hierfür die 22.000 € verwendet werden, müssen die Initiatoren des Bürgerbegehrens und der Gemeinderat den gleichen Umfang zur Verfügung gestellt bekommen. Diese Fairness-Klausel muss eingehalten werden.


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